In diesem Bereich bin ich sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger Ihre erfahrene und kompetente Ansprechpartnerin. Ob der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Tür steht oder Sie Rechtsfragen rund um das Thema Pfändung haben, Sie können sich jeder Zeit vertrauensvoll an mich wenden. Für Gläubiger kann ich Nachtitulierung der Forderung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen jeglicher Art durchführen.
Geltendmachung und Einzug offener Forderungen
Wenn Ihr Schuldner nach mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt, leite ich mit Ihrer Zustimmung gerne Maßnahmen in Form von einem gerichtliche Mahnverfahren oder einem Gerichtsverfahren ein, um Ihre Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil feststellen zu lassen.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit mir in meiner Kanzlei. Ich freue mich, Sie in Ihren Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten zu dürfen.
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